Karl-Franzens-Universität Graz

Mit 32.500 Studierenden und 4.300 MitarbeiterInnen in Forschung, Lehre und Administration ist die im Jahre 1585 gegründete Universität Graz eine der größten, traditionsreichsten und innovativsten Hochschulen Österreichs. Vielfalt und Breite bestimmen das Ausbildungsangebot an sechs Fakultäten. Den Studierenden stehen derzeit mehr als 120 Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktoratsstudien zur Auswahl. Als moderne Stätte der Wissenschaft bündelt die Karl-Franzens-Universität Spitzenforschung auf internationalem Niveau in sieben Schwerpunkten. Die jahrzehntelangen Kooperationen mit Partnerinstitutionen aus südosteuropäischen Ländern haben nicht nur zur Errichtung des gesamtuniversitären Schwerpunkts „Südosteuropa“ geführt, sondern garantieren dafür, dass die Universität Graz ihre zentrale Rolle nach Südosteuropa hin ständig weiter ausbaut.

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen beschäftigen sich mit Herausforderungen unserer Gesellschaft und entwickeln dafür Strategien. Wie wir dem Klimawandel begegnen und wie wir Erkrankungen des Stoffwechsels und des Alterns bekämpfen können, wird in innovativen und international renommierten Modellen der fächerübergreifenden Zusammenarbeit erforscht. Ihr Wissen lernen Studierende wirkungsvoll einzusetzen, um die Zukunft entscheidend mitzugestalten.

Geschichte der Karl-Franzens-Universität Graz

Die Gründung der Universität erfolgte am 1. Jänner 1585 durch Erzherzog Karl II. von Innerösterreich, doch erst am 14. April 1586 wurden Stiftungsbrief samt Zepter und Siegel dem Ordensprovinzial der Societas Jesu und gleichzeitig dem ersten Rektor, Pater Blyssem in der Grazer Pfarrkirche St. Ägidius, dem heutigen Grazer Dom, feierlich überreicht. Die neu gegründete Universität wurde aus jenem Grunde an die Jesuiten übergeben, um dadurch allen sozialen Schichten eine elitäre Ausbildung angedeihen zu lassen. Ein päpstlicher und ein kaiserlicher Bestätigungsbrief besiegelten die landesfürstliche Gründung. Diese Urkunden sicherten der Universität volle Autonomie sowie besondere Gerichts- und Steuerprivilegien zu. Den Landesfürsten schwebte ursprünglich eine Volluniversität mit vier Fakultäten vor, doch es sollten anfänglich nur zwei werden. Die Theologische Fakultät hatte die Aufgabe, für die Schaffung eines neuen, verlässlichen Klerus zu sorgen, und die Artistische Fakultät befasste sich mit der Lehre der Freien Künste (septem artes liberales) – den philosophischen Disziplinen.

Nach der Aufhebung des Jesuitenordens im Jahre 1773 wurde die Universität vom Staat übernommen und die Jesuiten an der Theologischen Fakultät ausnahmslos durch Weltgeistliche ersetzt. Ziele der Ausbildung waren das Heranziehen treuer Staatsdiener und die Vermittlung ausschließlich praktisch verwertbarer Kenntnisse. 1778 wurde die Juristische Fakultät gegründet, und 1782 erfolgten unter Kaiser Joseph II. die Umwandlung der Universität in ein Lyzeum[8] sowie die Schaffung des medizinisch-chirurgischen Studiums. Die Wiedererrichtung der Universität durch Kaiser Franz I. erfolgte 1827. Nach der Universitätsreform Wilhelm von Humboldts wurde 1848 die Lehr- und Lernfreiheit mit einer starken Autonomie der Hochschule eingeführt. Die Universität wurde damit Trägerin der Wissenschaft, die Studenten sollten im Studium in das wissenschaftliche Forschen eingeführt werden („Bildung durch Wissenschaft“). Diese Grundstruktur blieb – abgesehen von der Periode des Nationalsozialismus 1938–1945 – im Wesentlichen bis 1975 erhalten.

Nach dem „Anschluss“ Österreichs im Jahr 1938 kam es zu zahlreichen Entlassungen. Darunter befanden sich auch die Nobelpreisträger Otto Loewi, Victor Franz Hess und Erwin Schrödinger. 1941 wurde die Universität in Karl-Franzens-Reichsuniversität Graz, 1942 in Reichsuniversität Graz umbenannt. Die Universitätsreform von 1975 brachte das Ende der Professorenuniversität, mit umfassender Mitbestimmung des akademischen Mittelbaus und der Studierenden in allen Gremien. Weitere entscheidende Einschnitte brachten das Inkrafttreten des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, das eine Teilautonomie und Teilrechtsfähigkeit ab dem 3. Dezember 2000 ermöglichte, sowie die Weiterführung dieser Entwicklung zur Vollautonomie und selbständigen Rechtsperson im Rahmen des Universitätsgesetzes 2002.

Karl-Franzens-Universität Graz